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Unser Leistungspaket

Unsere Leistungen

....und das alles inklusive einer unabhängigen Beratung zum Energieeinsparpotential.
Individuell, schnell & kostengünstig! Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an. Kostenlos und unverbindlich.

VTW - Versorgungstechnik Wahl

Inhaber Bernd Wahl

Unsere Firma wurde im Jahr 1993 in Altensteig gegründet. Wir bieten Ihnen kompetenten, preiswerten und schnellen Service rund um :

- Gebäudeenergieberatung
- Energieausweise
- Heizungscheck
- Einzelmaßnahmen Förderung der KFW
- Bestätigungen für die Erfüllung des EWärmeG Baden-Württemberg
- Hydraulischer Abgleich
- Heizlastberechnung
- Beratungen zur Heizungs- und Solartechnik

und vieles mehr!

 

Ihr Mehrwert mit VTW:

VTW – Versorgungstechnik Wahl steht Ihnen mit einem zertifizierten Energieberater für eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse angepasste, sowie kostengünstige Beratung, zur Verfügung.

Mit unserer Gebäudeenergieberatung zeigen wir Ihnen auf, wie Sie durch einfache Maßnahmen an Ihrem Gebäude Energie und damit bares Geld sparen können!

Des Weiteren erhalten Sie bei uns eine neutrale Beratung zum Energieeinsparpotential Ihres Gebäudes. Fühlen Sie sich bei uns wie zu Hause!

Sanierungsfahrplan BW

Sarnierungsfahrplan Ba-Wü

Mit der Einführung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg, welches im Juli 2015 in Kraft trat, sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, 15% der zugeführten Energie für die Heizung (Primärenergie) mittels regenerativen Energien abzudecken oder alternativ Ersatzmaßnahmen anzuwenden.

Der Sanierungsfahrplan dient Ihnen als Eigentümer als Beratungsinstrument und zeigt Möglichkeiten für die Erfüllung des EWärmeG auf.

Bei einer Vor-Ort-Begehung wird das Gebäude komplett detailliert erfasst, dann in 3D gezeichnet und schließlich die Möglichkeiten für die Verbesserung, Sanierung, Optimierung des Gebäudes berechnet und aufgezeigt. Diese Berechnung wird für die Erfüllung der 15% regenerativer Energie aus dem EWärmeG mit 5% angerechnet.

Gebäudeenergieberatung

Mit uns sparen

Eine Investition, die sich auszahlt!

Gerade in der kalten Jahreszeit steigen die Energiekosten für ein Gebäude spürbar an. Es kann durch undichte Fenster und Türen zu Zugerscheinungen im Wohnraum kommen oder Sie benötigen durch kalte Wände hohe Raumtemperaturen, um sich behaglich im Haus zu fühlen. Dies erhöht den Energieverbrauch und damit die Energiekosten. Doch nicht alle „Energiefresser“ machen sich so offensichtlich bemerkbar. Viel Energie geht durch Schwachstellen in der Gebäudehülle oder durch nicht optimal eingestellte Heizungsanlagen verloren.

Mit einer Gebäudeenergieberatung helfen wir Ihnen, diese Schwachstellen in Ihrem Gebäude zu erkennen und zeigen Ihnen Lösungen für die Senkung der Energiekosten auf. Damit erhöht sich der Wohnkomfort im Gebäude und der Wert Ihrer Immobilie wird durch die Umsetzung der Maßnahmen erhalten und sogar erhöht.

Für verschiedene Maßnahmen können Sie attraktive Fördermittel von Land, Bund und auch teilweise von regionalen Programmen erhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung dieser Förderprogramme wie zum Beispiel der KFW oder bei der Erstellung der Nachweise für die Erfüllung des EWärmeG Baden-Württemberg.

Der Energieausweis

Energieausweis BAWÜ

Bereits seit 2004 schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude vor. Dieser beschreibt die energetische Qualität Ihres Wohngebäudes und beinhaltet unter anderem allgemeine Gebäudeinformationen sowie die Gebäudeenergieeffizienzklasse.

Ein Energieausweis muss in folgenden Fällen vorliegen:

Neubau eines Gebäudes

Umfassende Gebäudesanierung

Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung

Neuvermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung

Erhalt von staatlicher Fördermittel

Sie profitieren von umfassenden Vorschlägen, wie Sie Energie einsparen und Ihr Haus zukunftssicher machen können. Gerne bieten wir Ihnen ebenfalls eine qualifizierte Energieberatung an.

Heizlastberechnung /
Hydraulischer Abgleich

Bild Heizlast

Mit Hilfe einer Heizlastberechnung wird ermittelt, wie hoch die Leistung Ihrer Heizungsanlage sein muss, um den Wärmebedarf Ihres Gebäudes zu decken. Sie bestimmt damit maßgeblich die Größe Ihrer Heizungsanlage, der Heizkörper und/oder Fußbodenheizung. Hierbei wird ebenfalls der Lüftungswärmebedarf für das Gebäude ermittelt.

Die Berechnung wird ebenfalls benötigt, um den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage durchzuführen. Ein hydraulischer Abgleich dient der optimalen Verteilung der Heizungswärme in Ihrem Haus und sorgt dafür, dass jeder Heizkörper mit der benötigten Energie für die Wärmeabgabe versorgt, die Energie aber nicht unnötig verschwendet wird.

BAFA Förderung

Bild Bafa

Nutzen Sie die tollen Fördermöglichkeiten für die Heizungserneuerung.
Hier können Sie Ihre Gebäudedaten zur Prüfung des Fördermöglichkeiten eingeben.
Bitte lassen Sie mir zur BAFA-Antragsstellung die entsprechende Vollmacht zukommen.
Zur Eingabe mit mobilen Endgeräten können Sie den folgen QR-Code verwenden. Bild QR

Gerne können Sie mich auch für ein unverbindliches Angebot kontaktieren..

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Wir sind für Sie da!

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Hirtenäckerstr.1

72213 Altensteig Walddorf

Telefon: 074589142

Telefax: 07458/1029

Email: verkauf@vtw-energieberatung.de

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Impressum

Inhaber : Bernd Wahl

Hirtenäckerstr.1

72213 Altensteig Walddorf

Telefon: 074589142

Telefax: 07458/1029

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USt_IdNr. DE160737078

Handwerkskammer Karlsruhe

Handwerksrolle Nr. 450640


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Datenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Datenschutzgesetz DSGVO möchten wir auf folgendes hinweisen:

Die von uns verarbeiteten Daten zu Ihrer Person lauten:
Titel – Vorname – Name - Straße u. Hausnr. - PLZ – Ort – Land – Postfach - Postfach-Ort – Telefon – Mobil – Fax - E-Mail – Homepage - Kundennr. – UstId – Bilder - Wohn- Nichtwohngebäude – Datenaufnahmeblatt – und Berechnungsunterlagen.

Diese werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Angebotserstellung, Auftragserstellung, Lieferscheinerstellung, Bestellung, Rechnung. Erstellen der beauftragten Formulare, Berichte, Bestätigungen, Gebäudeenergieausweis, Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg, Heizlastberechnung, Hydraulischer Abgleich, KFW Bestätigung, L-Bank Bestätigung.
Die Daten werden an folgende Empfänger übermittelt: Je nach Beauftragung werden die Daten teilweise in verschlüsselter Form an die DENA, KFW Umweltministerium, L-Bank oder spezielle Auftraggeber übermittelt, wenn in einem gesetzlich geforderten Bereich notwendig. Die Übermittlung der Daten an jene Empfänger, die sich in einem Drittland befinden, wird nicht durchgeführt. Wir speichern Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Forderungen 10 Jahre, bzw. in den jeweiligen Förderprogram geforderten gesetzlicher Vorgabe. Dies muss durch uns geschehen, da dies Grundlage für die Förderungen und Bestätigungen gemäß Gesetz ist. Wir haben Ihre Daten nur durch Sie oder den durch Sie beauftragten Verwalter erhalten. Ihre Daten werden in keiner Weise, außer den gesetzlichen Forderungen, an Dritte weitergegeben, verkauft oder zu Werbezwecken weitergegeben oder genutzt. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Soweit gesetzlich möglich, werden wir die Daten dann löschen. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04
44 40102 Düsseldorf

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wahl

AGB

ABG Firma VTW Versorgungstechnik Wahl Hirtenäckerstr. 1 72213 Altensteig Walddorf

Geltungsbereich

Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Lieferung/Erfüllungsort

Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.

Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 5 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung kann auch auf elektronischem Wege an den Käufer übermittelt werden. Ebenso ist je nach Bedarf der Postversand der Rechnung zulässig. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

Mängelrüge und Gewährleistung

Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %,so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet.

Haftung

Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

Sonstiges

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Nagold ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Hinweis gemäß DSGVO

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